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Geschäftsstelle
Friedrich-König-Straße 11
98527 Suhl

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E-Mail: info@awg-rennsteig.de
   

Öffnungszeiten:

Mo / Di:

09:00 - 12:00

13:00 - 15:00

Do:

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

und nach Vereinbarung

Organe

Organe

Genossenschaften sind besondere Unternehmensformen.

Ihre Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Nutznieser der Leistungen ihrer Genossenschaft. Wohnungsgenossenschaften stellen neben dem Wohneigentum und dem Wohnen zur Miete die dritte Säule der Wohnungsversorgung dar. Dabei vereinen sie die Sicherheit des Eigentums mit der Flexibilität des Mietwohnens und sind damit die ideale Wohnform.

Genossenschaften funktionieren seit über 150 Jahren nach den Prinzipien Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstentscheidung und Selbstverantwortung.
Diese Stabilität erreichen die Genossenschaften durch die genossenschaftliche Pflichtprüfung, die neben Jahresabschluss und Lagebericht auch die Tätigkeit der genannten Organe der Genossenschaft prüft.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der Genossenschaft und Interessenvertretung aller Mitglieder gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Vertreter und Ersatzvertreter der einzelnen Wahlbezirke werden auf eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Im Frühjahr 2021 war es wieder soweit. Die Vertreterversammlung wurde neu gewählt.
Die Amtszeit der neuen Vertreterversammlung startete am 02.09.2021.

Unsere aktuelle Vertreterversammlung im Überblick

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt und besteht aus 6 Mitgliedern der AWG “Rennsteig“ eG. Die Aufsichtsratmitglieder werden auf eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Mitglieder des Aufsichtsrates:

  • Harald König Vorsitzender
  • Jens-Uwe Heß stellv. Vorsitzender
  • Lutz Gruber Schriftführer
  • Gabriele Radke
  • Thomas Gärtner
  • Thomas Letsch


Aufgaben des Aufsichtsrates:

  • Förderung, Beratung und Überwachung des Vorstandes in seiner Geschäftsführung
  • Vertretung der Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Über die Führung von Prozessen entscheidet die Vertreterversammlung.
  • Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder der Deckung eines Jahresfehlbetrages
  • Berichterstattung vor Feststellung des Jahresabschlusses gegenüber Vertreterversammlung
  • Tätigkeitsbericht gegenüber Vertreterversammlung

 

Anforderungsprofil an Aufsichtsratmitglieder:

Das Anforderungsprofil können Sie hier einsehen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern und wird durch den Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. Er leitet die Genossenschaft und vertritt die Genossenschaft nach außen.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er eingeladen wird, Auskunft zu erteilen. Gegenüber der Vertreterversammlung hat der Vorstand den Jahresabschluss und den Lagebericht mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates vorzulegen.

Mitglieder des Vorstandes:
Thomas Brösicke (Kaufmännischer Vorstand)
Andreas Näder (Technischer Vorstand)